19. November 1999

Leserbrief von Dieter Dorok. Aufregung ist nicht zu verstehen. Erdgasbetriebene Gas- und Dampfturbinenkraftwerke (GuD) waren bisher mineralölsteuerpflichtig, während Kernbrennstäbe und Kohle dieser Steuer nicht unterlagen. Nun soll befristet die Mineralölsteuer auf GuD-Kraftwerke mit einem elektrischen Wirkungsgrad von 57,5 Prozent wegfallen. Es findet eine Gleichstellung der Energieträger statt, wobei bei Erdgas…