06. Mai 2019

Profiteure der Klimakatastrophe werden geschützt

RWE verdient nach eigenen Angaben bei der Braunkohleverstromung drei Cent pro Kilowattstunde. Die Gesundheits- und Umweltschäden durch die gleiche Menge Braunkohlestrom schätzt das Umweltbundesamt auf 19 Cent pro Kilowattstunde.
Und hier die Quellen dazu:
Fefe, Spiegel, Deutsche Welle, Umweltbundesamt, Umweltbundesamt pdf, Greenpeace, Greenpeace pdf,
DIW Berlin Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.,  DIW pdf

Ein Kommentar

  1. Willi Robertz

    Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Förderabgabe hinweisen. Davon ist das RWE befreit. Dazu gibt es jetzt eine Petiton:

    https://weact.campact.de/petitions/keine-entschadigung-fur-braunkohlekraftwerke-weil-kostenlose-braunkohle

    Ferner verweise ich auf die Ausführungen von Herrn Griese Absatz 2- Link:

    http://www.thomas-griese-aachen.de/?p=349

    Ohne jetzt hier in eine juristische Debatte einzusteigen, verweise ich auf die nachstehende formal rechtliche Grundlage, die dem RWE einen enormen geldwerten Vorteil verschafft hat ( siehe auch die Berechnung von Herrn Griese – rd. 200 Millionen Euro p.a. ). Andere Energieträger mussten hingegen zahlen.

    „Förderabgaben können nur im Zusammenhang mit solchen Gewinnungsberechtigungen (Bewilligung oder Bergwerkseigentum) erhoben werden, die unter der Geltung des BBergG verliehen worden sind. RWE Power gewinnt die Braunkohle im Rheinischen Revier hingegen auf der Grundlage von Bergwerkseigentum, das vor Inkrafttreten des BBergG (1. Januar 1982) auf der Grundlage des Preußischen Allgemeinen Berggesetzes verliehen worden, nach damaliger Rechtslage aber nicht mit der Verpflichtung zur Entrichtung von Feldes- oder Förderabgaben verbunden war“

    Bei der ( politischen )Diskussion über Entschädigungsleistungen wegen des Kohleausstiegs an RWE sollte die Befreiung von den Förderabgaben („Lex RWE“ ) auf jeden Fall auch mit eingebracht werden.

    Bei der Bilanzierung von möglichen Leistungen an das RWE und Forderungen und Vorteilen an das bzw. für das RWE sollten selbstverständlich die Ewigkeitslasten ( für Schädigung des Grundwassers und Bergschäden etc. ) ebenfalls einfließen.

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