März 2000

Waltraud Schnell: Interne Stellungnahme zur „Verträglichkeitsstudie ….für die potentiellen FFH- und Vogelschutzgebiete…..“ Das ist zu eng gefaßt., da die Europäische Union andere Ansprüche stellt als das hier und jetzt geltende Bundesnaturschutzgesetz.
Zu den Auftraggebern: Wieso darf eine Firma, Rheinbraun A.G. (mit Eigeninteressen) zusammen mit einer Behörde, Rheinisches Autobahnamt Köln, eine solche Studie erstellen lassen? Ist das rechtmäßig? Wer bezahlt?
Zu S.1, 1.1 Hier ist von vorsorglicher Prüfung in Hinblick auf mögliche FFH-Gebiete die Rede. Vogelschutzgebiete gäbe es hier nicht. Der Begriff Vogelschutzgebiet ist nicht eindeutig festgelegt. Bei der VSchRL EG ist an Gebiete wie Überwinterungsplätze für Gänse am Niederrhein gedacht. Das ist hier natürlich nicht der Fall. Relevant sind aber auch z.B. Brutgebiete von mindestens drei Anhang-1-Arten. Wenn hier neben dem Mittelspecht z.B. auch Wespenbussard und Schwarzspecht brüten, die im Hambacher Forst vorkommen, hätten wir schon ein Vogelschutzgebiet im Sinne der Europäischen Gemeinschaft. Vogelschutzgebiete im herkömmlichen Sinne gibt es hier sehr wohl, nämlich die Naturschutzgebiete, die im Gegensatz zu den FFH-Gebieten schon lange einen rechtlich gesicherten Status in Deutschland besitzen, weshalb Beschädigungen genehmigungspflichtig sind. Der Begriff Naturschutzgebiete, dazu zählen nämlich Steinheide und Dickbusch, wird auf S.1 überhaupt nicht genannt. Auch das Wort Landschaftschutzgebiete, ebenfalls rechtlich festgelegt, fehlt. Solche gibt es ebenfalls im Untersuchungsgebiet. Also werden die „gestzlichen Grundlagen“ höchst unvollständig in 1.1 dargestellt. Die Bremer Studie doziert über potentielle FFH-Gebiete , sie hätte auch einmal ausschreiben können: Flora-Fauna-Habitat, und redet damit schlichtweg über ungelegte Eier.

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