29. Juli 2021 Hilft RWE den Flutopfern oder nur sich selbst?

Die zum RWE Konzern gehörenden Rheinische Baustoffwerke haben das Gelände der Kieswerke in Erftstadt-Blessem und Kerpen-Blatzheim seit 2016 von der Unternehmensgruppe Nowotnik gepachtet. Laut Bundesberggesetz ist der Betreiber für die Gefahrenvorsorge und die Gefahrenbeseitigung – z.B. nach dem Hochwasser – zuständig. Die letzte „Umweltinspektion“ durch die Bezirksregierung Arnsberg fand am 07.08.2019 statt. Es wurden keine Mängel festgestellt. Aber bereits in der Vorberatung zum Hauptbetriebsplan des Kiestagebaus Blessem von 2011 – 2016, stellte der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt folgendes fest: „Im Rahmen der Hochwasserdiskussion wurde aber deutlich, das zum Schutz von Blessem / Frauenthal die Schaffung weiterer Retentionsflächen im Erftoberlauf erforderlich ist“. Ob und wie diese Ausgleichsflächen zum Hochwasserschutz geschaffen wurden, ist fraglich.
Im §1 des Bundesberggesetz vom 19.6.2020 steht „Zweck dieses Gesetzes ist es, die Vorsorge gegen Gefahren, die sich aus bergbaulicher Tätigkeit für Leben, Gesundheit und Sachgüter Dritter ergeben, zu verstärken und den Ausgleich unvermeidbarer Schäden zu verbessern“.

Noch am 04.07.2019 wollte das Bundesumweltamt den Text „unvermeidbarer Schäden zu verbessern“ in „unvermeidbare Schäden auszugleichen“ ändern. Das ist dann möglicherweise den Lobbyisten zum Opfer gefallen, denn dann müssten Bergbautreibende ja ihre Schäden ausgleichen! Das geht natürlich nicht. Das soll dann mal lieber der Staat mit Steuermitteln machen. Immerhin verbirgt sich dahinter ja das unternehmerische Risiko.

Unter diesem Licht betrachtet, ist es eine Selbstverständlichkeit des Energiekonzerns RWE, Menschen, die durch die Hochwasserkatastrophe ihre Wohnungen verloren haben, übergangsweise Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Konkret bietet RWE in verschiedenen Orten des Rheinischen Reviers leer stehende Wohnungen und Häuser als Unterkunft an, die im Zuge der Umsiedlungen für die Tagebaue angekauft wurden und leer stehen. RWE sollte dann direkt auf das Abbaggern der Dörfer Manheim, Berverath, Keyenberg, Kuckum, Lützerath, Oberwestrich, Unterwestrich, Holzweiler, Kaulhausen, Wanlo verzichten. Denn auch hier werden keine Schäden an Mensch und Natur ausgeglichen. Auch hier zählt nur der Unternehmensprofit.

Bildquelle:
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Quellen:

https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/19_08_07_baustoff_blessem.pdf
https://politik-bei-uns.de/file/5a42798e44875ce9770ce36b
https://cdn.mirror.oparl.org/5a3cd35388dbe047459d3fb5/5a3d1d3b88dbe04745c26324
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-07-04-texte_71-2019_instro-1.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/__1.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/BJNR013100980.html
https://www.alle-doerfer-bleiben.de/doerfer/
https://www.ksta.de/region/rhein-erft/erftstadt/hochwasser-in-blessem-buerger-schaltet-gericht-ein—geruechte-um-zukunft-der-kiesgrube-38926386
https://www.rwe.com/der-konzern/laender-und-standorte/rheinische-baustoffwerke
https://www.rbsw.de/
http://www.nowotnik.de/Firmen.html
https://www.bra.nrw.de/suche?volltext=blessem

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