27. März 1998

Gutachtliche Stellungnahme. Schätzung der durch den geplanten Braunkohleblock K am Standort des Kraftwerks Niederaußem verursachten Immissionszusatzbelastung
am Wohnort von Herrn Dieter Dorok in Grevenbroich-Kapellen
Auftraggeber: Herr Dieter Dorok als Betroffener Bürger
Auftragnehmer: INGENIEURBÜRO für Meteorologie und technische Ökologie, Dipl. Phys. Helmut Kumm Beratender Meteorologe (anerkannt durch die Deutsche Meteorologische Gesellschaft)
Finanzierung durch: Evangelische Kirche Düren und die Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der Autobahn A4.
Herr Dieter Dorok ist Kläger gegen die Errichtung und den Betrieb des BoA-Blockes K im RWE-Kraftwerk Niederaußem.

Sein Wohnort in Grevenbroich-Kapellen ist etwa 14 Kilometer von dem Kraftwerk entfernt. Er befürchtet, daß die Immissionsbelastung, die durch das Kraftwerk Niederaußem verursacht wird, für ihn eine gesundheitliche Beeinträchtigung dar­stellt.

Diese Beeinträchtigung entsteht durch die Schadstoffbelastung von Luft und Boden:

– Die emittierten Schadstoffe gelangen in die Atemluft und werden durch die Inhalation aufgenommen.
– Durch den Prozeß der Deposition werden die Schadstoffe in den Boden einge­tragen. Sie werden von den Pflanzen aufgenommen und gelangen damit in die Nah­rungskette. Der Verzehr dieser Lebensmit­tel führt zu gesundheitlichen Schädi­gungen, wenn gewisse Schwellen­werte der täglichen Aufnahme von Schadstoffen überschritten werden. Herr Dieter Dorok ernährt sich weit­gehend von den Produk­ten, die durch die örtliche Landwirtschaft erzeugt werden.

Problemstellung und Vorgehensweise
Wird die räumliche Verteilung der Immissionszusatzbelastung nach dem Berech­nungsverfahren von Anhang C der TA-Luft (TA-Luft, 1986) ermit­telt, so sind die Werte der Immis­sionszusatzbelastung außerhalb des Beur­teilungsgebietes nach TA-Luft ver­gleichsweise gering. In dem hier vorlie­genden Fall ist das Beurtei­lungsgebiet eine Kreisfläche von 6 Kilometer um die Emissionsquelle, einen 200 Meter hohen Kühlturm am Kraftwerks­standort Niederaußem. An dem Wohnort des Klägers in Grevenbroich-Kapellen, im Ab­stand von etwa 14 Kilometer, wäre dem­nach nur eine geringe Immissionszusatz­be­lastung zu erwar­ten.

Die Ergebnisse der Immissionsberechnung nach dem Verfahren von Anhang C der TA-Luft sind aber in dem hier vorliegenden Fall des Kraft­werks Niederaußem nicht realistisch. Insbesondere wegen der sehr häufigen Wet­terlagen mit Inver­sions-Sperrschichten, bei denen dieses Berechnungsverfahren versagt, kann es die tatsächlichen örtlichen Bedingungen der atmosphärischen Ausbreitung von Schad­stoffen nicht realistisch erfassen. Deshalb sind die Ergebnisse der Immissions­be­rech­nung nach TA-Luft am Standort des Kraftwerk Niederaußem keine aus­reichend realistische Be­schreibung der tatsächlichen räumlichen Vertei­lung der Immissionszusatzbe­lastung.

Ein realistisches Abbild der Wirklichkeit liefern moderne Berechnungs­modelle wie das vom Deutschen Wetterdienst verwendete Modell FIT­NAH/LPDM. Die räum­liche Verteilung der Immissionszusatzbelastung, die mit diesem Modell berechnet werden würde, wäre sicherlich ganz anders geartet als die Ergebnisse nach TA-Luft. Insbesondere würden auch noch in größerem Ab­stand von der Emis­sions­quelle hohe Werte der Immissionszusatzbelastung erreicht werden.
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