26. Mai 2002

Antrag auf „Geschützter Landschaftsbestandteil“ für das „Erbsenmuschelmaar“ von Waltraud Schnell.
Liebe Frau Wartenberg!
Regelmäßig besuchen wir seit Jahren bei unseren naturkundlichen Führungen das Erbsenmuschelmaar im Buirer Wald südlich der Autobahn 4 und westlich des Pendlerparkplatzes, in TK 5105/ 1/ 2. Im Landschaftsplan 3 (Bürgewälder) des Erftkreises, von 1995, liegt das Gelände im „Landschaftsschutzgebiet Hambacher Forst“. Im Text 2.2. – 3 steht auf S. 45: „ Großflächige Eichen-Hainbuchenwälder mit gut ausgebildeter Pflanzengesellschaft, z.T. mit Alteichen und Winterlinden, mit Waldtümpel und Reliktarten. Das Gebiet hat zoologische, vegetationskundliche und ornithologische Bedeutung“. Dieser Waldtümpel ist das Erbsenmuschelmaar. Hiermit bitten wir um verstärkten Schutz als „Geschützter Landschaftsbestandteil“. Der Hauptgrund ist das Vorkommen eines Glazialreliktes, der seltenen Länglichen Sumpfschnecke Omphiscola glabra (O.F.MÜLLER 1774), sonst im norddeutschenTiefland lebend. Ihre Lage verschlechtert sich. 1995 war sie in Deutschland in der Gefährdungskategorie 2, also stark gefährdet. Wir berichteten 1994 über Omphiscola glabra in den Mitteilungen der Deutschen malakozoologischen Gesellschaft 54 S.17-19. Seit 1999 steht die Längliche Sumpfschnecke in der Roten Liste von Nordrhein-Westfalen als Nr.1, vom Aussterben bedroht !

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