25. Maerz 2021 – Wasser Bewirtschaftungsplan 2022 – 2027

Bis zum 22.06.2021 läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung des dritten Wasser Bewirtschaftungsplans von 2022 – 2027 für Nordrhein Westfalen.

Auch Privatpersonen können bis zum 22.06.2021 Stellungnahmen abgeben. In diesem „Hintergrundpapier Braunkohle“ findet man eine „Begründung für die Inanspruchnahme von Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen“ im Rheinischen Revier. Ziel des Papiers ist es Einwände zu entkräften. Hier einige interessante Textstellen:

S. 7: Es befasst sich ausschließlich mit abweichenden Bewirtschaftungszielen

S. 9: Nach den derzeit vorliegenden Genehmigungen würde der Tagebau Inden ca. in 2030 und die Tagebaue Garzweiler und Hambach ca. in 2045 ausgekohlt sein.

S.10: Die nach dem Ende des Kohleabbaus verbleibenden Restlöcher werden weiterhin mit Wasser geflutet werden müssen, so dass hier langfristig größere Tagebauseen verbleiben.

S.12: Für den Tagebau Hambach wird sich dagegen aufgrund der besonders einschneidenden Vorgaben eine erhebliche Rücknahme der Abbaugrenzen im südlichen Tagebauvorfeld, u.a. zum dauerhaften Erhalt des Hambacher Forstes, ergeben. Damit gehen gravierende Änderungen des bergbaulichen Tagebaubetriebes einher, die bereits für den Bewirtschaftungszeitraum 2022–2027 zu Veränderungen des Sümpfungsgeschehens führen. Diese Veränderungen lassen erwarten, dass die Sümpfungsmengen gegenüber dem Erlaubnisantrag der RWE Power AG vom April 2019 für die Fortsetzung der Sümpfung für den Tagebau Hambach bis 2030 [deutlich] zurückbleiben, u. a. da das ursprünglich geplante Tagebautiefste nach den neuen Planungen der Bergbautreibenden vom Abbau nicht mehr erreicht wird und die erforderliche Grundwasserabsenkung damit reduziert werden kann. Die verringerte Sümpfung wird nach wasserwirtschaftlich-fachlicher Einschätzung zu tendenziell geringeren Eingriffen in die betroffenen GWK führen, sodass auch die Auswirkungen der Sümpfung bis 2030 und auch darüber hinaus tendenziell geringer und zumindest zeitlich weniger weitgehend ausfallen. Angesichts der bestehenden Vorbelastungen der GWK durch die bisherige Sümpfung wird dies im Bewirtschaftungszeitraum 2022–2027 allerdings nicht zu anderen bewirtschaftungsplanerischen Bewertungen der GWK und OFWK führen, so dass die Prüfung von Auswirkungen und erforderlichen Ausnahmeregelungen im Hinblick auf die Sümpfung für den Tagebau Hambach auf der Grundlage der bisherigen Prognosen fachlich zutreffend erfolgen kann.

S.18: Auch nach Tagebauende wird es noch Jahrzehnte dauern, bis sich wieder ausgeglichene wasserwirtschaftliche Verhältnisse eingestellt haben.

S.20: Der GWK 27_19 liegt im Grundwasserabstrom der o. g. Altkippen, der GWK 274_05 im Abstrombereich der Außenhalde Sophienhöhe des Tagebaus Hambach.

S.25: Auch nach den oben genannten Verwendungen verbleibt vor allem aus dem Tagebau Hambach und auch aus dem Tagebau Inden ein Überschuss an Sümpfungswasser, der in nahegelegene Gewässer, insbesondere Erft, Kölner Randkanal, Inde und Rur eingeleitet wird. Mit den Sümpfungswässern werden auch die im offenen Tagebau gesammelten, in den bestehenden Einleiterlaubnissen als Grubenwässer bezeichnete Wässer aus den Tagebauen in Oberflächengewässer eingeleitet.

S.39: Die vollständige Vermeidung des Faktors „erhöhte Temperatur“ wäre theoretisch durch eine gezielte Abkühlung des Wassers erreichbar. Diese Möglichkeit wurde im Auftrag des damaligen MUNLV bereits im Jahr 2004 gutachterlich überprüft und in der wasserrechtlichen Einleiterlaubnis für die Sümpfungs- und Grubenwässer des Tagebaus Hambach in die Erft in 2015 als nicht realisierbar festgestellt (BRA, 2015).

S.44: Der Wasserbedarf des Kraftwerkes Niederaußem für Kühl- und Betriebswasser wird aus dem Sümpfungswasserdargebot des Tagebaus Hambach gedeckt. Durch den Kraftwerksbetrieb fallen Betriebs-, Kühl- und Niederschlagswässer an. Mit Ausnahme der Kühlturmabluftwässer des Blocks BoA (Braunkohlekraftwerk mit optimierter Anlagentechnik), die als Direkteinleitung in den Gillbach eingeleitet werden, werden alle anderen Abwässer zunächst in der Betriebs- und Regenwasserkläranlage des Kraftwerks Niederaußem behandelt. Das mit Feststoffen und Schwebstoffen befrachtete Wasser wird dort mittels Flockung und Fällung unter Zuhilfenahme von Flockungs- und Flockungshilfsmitteln gereinigt und anschließend in den Gillbach eingeleitet.

S.51: Anhand der von der RWE Power AG derzeit noch geplanten Abbaumengen ist davon auszugehen, dass zusätzlich zu den 400 Mio. t Kohle mindestens weitere ca. 1,2 Mrd. t Kohle (davon rd. 1,1 Mrd. t aus dem Tagebau Hambach) der in planungsrechtlich festgelegten Abbaugebieten lagernden Vorräte nicht mehr gewonnen und energetisch genutzt werden. Dies entspräche eine Einsparung von dann weiteren ca. 1,2 Mrd. t CO 2 … Damit kann der von der Kommission gewünschte Erhalt des Hambacher Forsts erreicht werden. Ein Enddatum für die Förderung im Tagebau Hambach wurde im KVBG zwar nicht festgelegt, der Tagebaubetrieb wird aber bedingt durch den verringerten Kohlebedarf und die deutlich verringerten nutzbaren Kohlevorräte Ende 2029 eingestellt.

S.58: Für den chemischen Zustand werden Verschlechterungen infolge aktueller Tagebautätigkeiten (Garzweiler, Inden, Hambach), die zu einer Verschlechterung der Klasse führen, im Wesentlichen erst nach Tagebauende im Zuge des Grundwasserwiederanstiegs erwartet.

S.78: Weniger strenge Ziele für den mengenmäßigen Grundwasserzustand. Generell wird als weniger strenges Bewirtschaftungsziel für den mengenmäßigen Zustand der GWK festgelegt, dass zwar die gemäß Kapitel 3.1.1 bei der Braunkohlengewinnung im Tagebau unvermeidbare Grundwasserabsenkung grundsätzlich zugelassen wird, aber gemäß den wasserrechtlichen Sümpfungserlaubnissen für die Tagebaue Hambach, Garzweiler und Inden.

S.81. Bei Beendigung der noch aktiven Tagebaue sind die verbleibenden Restlöcher als Tagebauseen zu gestalten. Die Flutung dieser Tagebauseen erfolgt durch die Zuführung von Wasser aus geeigneten leistungsfähigen Gewässern (Tagebauseen Hambach und Garzweiler: Rhein; Tagebausee Inden: Rur).

S.83: … Eventualmaßnahme eine Beeinträchtigung der Wassergewinnung im obersten Grundwasserleiter und der Oberflächengewässer vermieden werden. Für die anderen GWK, die sich im Abstrom von Altkippen, Außenhalden bzw. des Tagebaus Hambach befinden, wird diese Maßnahme nicht als verhältnismäßig erachtet, da hier erhebliche zusätzliche Eingriffe in den Wasserhaushalt mit deutlicher Landschaftsbeeinträchtigung, erheblichem Energieaufwand und Kosten entstehen würden und andererseits trotz des teilweise bereits eingetretenen Sulfatabstroms keine Gefährdung von Oberflächengewässern bzw. von Wassergewinnungsanlagen im obersten Grundwasserleiter zu besorgen sind.

S.91: Für den Tagebau Hambach erfolgt aufgrund der (im Vergleich zu den Tagebauen Garzweiler und Inden) geringeren Betroffenheit von schützenswerten grundwasserabhängigen Landökosystemen und Oberflächengewässern derzeit noch kein Monitoring.

S.106: Im Falle der Sümpfungswässer des Tagebaus Hambach muss der Großteil des Sümpfungswasserüberschusses über die Erft abgeleitet werden, verbunden mit erheblichen Veränderungen des Abflussregimes und der Temperaturverhältnisse.
S.107: Einleitung von Kühl-, Brauch- und Niederschlagwässern des Kraftwerks Niederaußem in den Gillbach. Zur Verstromung der im Tagebau gewonnenen Braunkohle im Kraftwerk Niederaußem ist Kühl- und Betriebswasser erforderlich. Der Wasserbedarf wird im Wesentlichen aus dem Sümpfungswasserdargebot des Tagebaus Hambach gedeckt.

Quellen:

https://www.flussgebiete.nrw.de/oeffentlichkeitsbeteiligung-bei-der-aufstellung-des-dritten-bewirtschaftungsplans-7891

https://www.flussgebiete.nrw.de/entwurf-des-bewirtschaftungsplans-2022-2027-fuer-nordrhein-westfalen-8914

https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/2020-12-02_final_hgp_braunkohle.pdf und hier

Markierte Version von 2020-12-02_final_hgp_braunkohle.pdf

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