Der Braunkohlentagebau soll zwar irgendwann beendet sein in Deutschland. Um ein Volllaufen des Tagebaus Hambach zu verhindern, muss aber noch über Generationen von Menschen hinweg kostbarstes Tiefenwasser abgepumpt werden – mit jährlichem Millionenaufwand. Sonst drohen Schäden an der Oberfläche und eine Kontamination des Grundwassers.
Die RWE Power AG beantragt die „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 – 2030″ bei der Bezirksregierung Arnsberg. Bei diesem Antrag sollten die Sümpfungsmengen drastisch reduziert werden und an eine kurzfristige Stilllegung des Tagebaus Hambach angepasst werden. Auch wenn sich RWE auf einen vermeintlich genehmigten Rahmenbetriebsplan bezieht. Es wird ein politisches Ende der Braunkohlenverstromung gebe. Und alle bereits genehmigten Anträge wird sich RWE wahrscheinlich vom Steuerzahler vergolden lassen.
Bis 2038 will RWE Grundwasser im Tagebau Hambach abpumpen. Bis 05.08.19 können Einwände bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden. RWE will weiterhin 450Mio.m³ Grundwasser pro Jahr sümpfen. Ab 01.01.2020 braucht RWE eine neue Genehmigung zur Sümpfung. Die Bagger des Tagebaus Hambach kommen bis 50m an den kleinen Restbestand des Hambacher Forstes heran.
Die RWE Power AG beantragt die „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020 – 2030″ bei der Bezirksregierung Arnsberg.
Amtsblattfür den Regierungsbezirk Arnsberg und hier.
Aktuell läuft die Offenlage. Einwendungen sind bis zum 06.08.2019 möglich.
Muster Einwendungen gegen den Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach im Zeitraum 2020-2030“
Hier drei sehr gute Einwendungen als Muster:
1. Von Wilhelm Robertz
2. Von ulrics.blog
3. Von Peter Inden
4. Hinweise zum Absenden
Zehn Jahre Nachterstedt. Vor 10 Jahren wurden in Nachterstedt, im ehemaligen Tagebaugebiet in Sachsen-Anhalt, durch einen plötzlichen Erdrutsch drei Menschen mit ihren Häusern in den gefluteten Concordiasee gerissen. Als Vorsichtsmaßnahme wurden damals in der Lausitz Tausende
Hektar gesperrt. Damit änderte sich auch der einstige Optimismus der neuen Seeländer. So mancher Traum der Touristikbranche und Landwirte platzte.
Ergänzend zu bislang formulierten Einwendungen möchte ich noch auf das EuGH-Urteil vom Juli 2015 hinweisen :
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) wird durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) deutlich gestärkt (Urt. v. 01.07.2015, Az. C‑461/13). Schon relativ geringe Verschlechterungen der Gewässerqualität sind grundsätzlich verboten. Das gilt nicht nur allgemein für Bewirtschaftungspläne, sondern auch für Einzelprojekte wie eine Flussvertiefung ggf. aber auch für einen Kohlekraftwerksbetrieb und dessen vor- und nachgeschaltete Maßnahmen ( wie auch Grundwasserentnahme ).
Dies muss auch in Verbindung mit § 47 Abs.1 WHG gesehen werden.
Die von RWE angestrebte weitere Sümpfung des Tagebaus Hambach wird zu einer weiteren Verschlechterung der Wasserqualität ( Menge und Qualität ) in den betroffenen und weiteren Grundwasserkörpern und Oberflächengewässern führen.
Eine Weiterführung des Tagebaus Hambach, die nur mit einer Entwässerung desselben möglich sein wird, ist somit im Sinne der EuGH-Rechtssprechung abzulehnen.
Ich verweise auch auf die Stellungnahme von Prof Felix Ekhart – Link: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c-461-13-wasserrahmenrichtlinie-verschlechterungsverbot-umweltschutz/
Das Umweltministerium NRW hat für den Zeitraum vorheriger Sümpfungen ein Hintergrundpapier verfasst. Dieses beschäftigt sich auch mit dem vorgenannten EuGH-Urteil bzw. baut eine Rechtfertigungslinie auf, um das Urteil zu umgehen!!
Dabei bringt es allerdings auch eine umfangreiche Beschreibung der Grund-und Oberflächenwassersituation zu Tage, die das Ausmaß der Schädigung sowohl mengenmäßig als auch qualitativ deutlich macht. Es wäre aber sinnvoll das gesamte Papier zu lesen; es zeigt bis in Detail das Ausmaß der Schädigung von Grund- und Oberflächenwasser.Die Rede ist von einem betroffenen Gebiet von 3000 km2 ( Größe Saaaland 2500 km2 ).
Siehe dazu aber besonders Seite 29/30 3.3.1. des Hintergrundpapiers: https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/hintergrundpapier_braunkohle_bwp2015_final.pdf