21. Dezember 2000

Internes Papier aus der Rechtsabteilung der RWE Rheinbraun AG. Die UVP Änderungsrichtlinie soll unterlaufen werden. Das Papier macht deutlich, dass die Rheinbraun AG entgegen europäischen Rechts an der „Politik der verbrannten Erde“‚ festhalten will. Die im Übrigen auch nach der europäischen FFH-Richtlinie geschützten Reste des Hambacher Forstes mit ihren unersetzlichen Biotopen und seltenen Arten, wie z.B. dem Mittelspecht, sollen weiter einem überflüssigen Energieträger geopfert werden.
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