19. Mai 2019

Ewigkeitskosten und Gefährdung der Trinkwassergewinnung

Im Trinkwassereinzugsbereich der Berrenrather Börde liegen laut der Drucksache 11/7450 vom 05.07.1994 folgende Kampf- bzw. Sprengstoffe vergraben:
– 650 Tonnen Sprenggranaten mit chemischem Sprengstoff
– 503 Granaten
– 2 Bomben gefüllt mit Senfgas





Aufgrund der der langen Fließzeit ist aber eine Gefährdung der Trinkwassergewinnung ausgeschlossen … Siehe auch weiter unten im Text und diesen Artikel der Kölner Stadt Revue

Hierzu ein Beitrag von Willi Robertz an den Kölner Stadtanzeiger vom 27. Juni 2018:

Sehr geehrter Herr Berger,
vielen Dank für Ihren Kommentar im Bericht >>Nach Ende des Bergbaus Revier bleiben Ewigkeitskosten von 300 Millionen jährlich<<

Im Ruhrgebiet, auf das Sie den Blick lenken, besteht ein Fond der RAG-Stiftung, der die Ewigkeitslasten auffangen soll.

Eine Kommission, die sich mit dem Braunkohleausstieg befassen soll, müsste auch die Ewigkeitslasten in den Braunkohlerevieren besprechen.

Im Auftrag der Bürgerinitiative „Leben ohne Braunkohle“ – LoB aus Pulheim-Stommeln befasse ich mich seit geraumer Zeit mit den Hinterlassenschaften der Braunkohleverstromung im Grund- und Oberflächenwasser des Braunkohlereviers und seinen von der Grundwasserabsenkung betroffenen Randgebieten ( insgesamt 3000 Km2).

Auch in diesem Problembereich verschafft sich RWE erhebliche geldwerte Vorteile. Dabei wird dieser Bereich so gut wie nie öffentlich angesprochen. Dies liegt auch daran , dass das Netzwerk des RWE in Politik und z.T. auch in den Medien für eine entsprechende Abschirmung dieses Missstandes sorgt. Auch die Anti-Braunkohlebewegung scheint leider kein oder wenig Interesse daran zu finden, was den Erfolg der Abschirmung unterstreicht.
Nachstehend sende ich Ihnen eine Zusammenfassung des Sachverhalts , die aber längst nicht alle mir vorliegenden Informationen abbilden kann:

Der Ausstieg aus der Braunkohle wird neben einer Vielzahl von Problemen insbesondere die Schädigung und den weiteren Verlust von Millionen Kubikmetern wertvollen Grundwassers hinterlassen.

Bei bei meiner Arbeit wurde ich fachlich von Stefan Alt ( Öko-Institut Darmstadt ) und Dr.Sturm ( ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter im Umweltministerium Schleswig-Holstein – jetzt Dozent FH Kiel) unterstützt.

– Ausgangspunkt war ein Gutachten des Öko-Instituts von 1987, dass damals im Auftrag der Bürgergemeinschaft Stommeln ( heute LoB ) erstellt wurde. U.a. wurde dort festgehalten , dass im schlechtesten Fall in der Niederrheinischen Bucht 5 Milliarden Kubikmeter Grundwasser allein durch Kraftwerksasche kontaminiert werden könnten.

– Seit Inkrafttreten der Deponieverordnung vor einigen Jahren werden diese Aschen zusammen mit anderen Kraftwerksreststoffen in 4 Deponien ( in ehemaligen Tagebauen ) gemäß Deponieklasse 1 gelagert. Ursprünglich sollten die Deponien oberhalb des wieder ansteigenden Grundwasserspiegels liegen – davon ist heute nicht mehr die Rede. Stattdessen soll ein Gutachten ( Auftraggeber RWE und Rhein-Erft-Kreis ) klären, ob und wie die Aschen das Grundwasser beeinflussen können. Das „Gutachten“ ist allerdings lediglich die Masterarbeit eines Studenten. Inzwischen sind es schon zwei Masterarbeiten. Deren Ergebnisse werden bisher zurückgehalten.

Die Deponien liegen in einem erdbebengefährdetem Gebiet. Es liegen keine Untersuchungen („Stresstest“)vor, die Aufschluss über die Stabilität der Deponiekörper im Erdbebenfall geben könnten (Atomanlage Jülich läßt grüßen !). > siehe auch Anhang Erdbeben !!

Die Deponieverordnung sieht die Rücklage einer Sicherheitsleistung für die Deponien vor. Diese wurde erst auf meine Intervention hin erhoben( siehe im Anhang Dr.Asenbaum/ Bezirksregierung unten „..es war nicht üblich“).

Das RWE hatte somit jahrelang einen geldwerten Vorteil. Die Höhe der Sicherheitsleistung betrug 50 Millionen Euro. Diese m.E.zu niedrige Summe macht gleichwohl deutlich, dass auch die Aufsichtsbehörde Risiken erkennt. Die Deponieverordnung schreibt weitere Sicherheitsleistungen für die Nachsorge vor. Diese sind dem jeweils zu erkennenden Gefahrenpotential durch das steigende Grundwasser ( auch Erdbebenrisiken ) und dem Verschleiß des Deponiekörpers anzugleichen ( wir reden hier über einen Zeitraum von 80 bis 100 Jahren ).

– Aus dem ersten Teil der als Anhang beifügten Stellungnahme der Bezirksregierung/ Asenbaum können Sie einen weiteren Gefahrenpunkt für das ansteigende Grundwasser erkennen. Die dort genannten Schadstoffe sind ohne jegliche Sicherung als Füllmasse in die ausgekohlten Tagebaue verkippt worden. Mir vorliegende Unterlagen weisen auch auf Munition und Kampfstoffe aus dem 2. Weltkrieg hin ( Berrenrather Börde ).

All diese Stoffe werden mit dem steigenden Grundwasser in den nächsten Jahrzehnten in Verbindung kommen. An der Stelle können Sie mal hochrechnen = wenn „geschützte“ Deponien mindestens 50 Millionen Euro Sicherheitsleistung auslösen, was wäre dann für ein sulfat- und altaberlagerungs verseuchtes Grundwassergebiet von 3000 km2 ( siehe Karte und Öko-Institut oben ) in einen Ewigkeitskosten – Fond zu zahlen ?

In Gesprächen, an denen u.a. auch RWE und ich beteiligt waren, im noch rot/grünen Umweltministerium NRW erhielten die betroffen Kreise per ministeriellem Erlass die Aufforderung, diese Schadstoffe gemäß den hohen Anforderungen einer Historischen Erkundung und unter Verwendung des Arbeitsblattes 21 LANUV zu ermitteln. Der Erlass wurde von den Kreisen nur oberflächlich umgesetzt ; konkrete Daten wurden nicht vorgetragen ( LoB ist an der Sache weiter bezogen auf den Erftkreis dran ) .

Das Ministerium ging darüber hinweg und konstruierte stattdessen ein Junktim zwischen dem noch abzuwartenden Ergebnis der oben genannten Masterarbeit und der weiteren Umsetzung des Erlasses. Bis heute ist der Erlass nicht umgesetzt und es weiß also niemand ( oder doch?) welche Zeitbomben ungesichert in den ausgekohlten Tagebauen vorhanden sind. Deren Vorhandensein steht aber außer Frage ( siehe z.B. Dr.Asenbaum – Bezirksregierung Arnsberg ).

– Nach § 4 des Bodenschutzgesetzes haftet bei Übergang der Besitzverhältnisse der neue Besitzer ebenso wie der eigentliche Schadenverursacher. Im Klartext: Einige Flächen auf ehemaligen aufgefüllten Tagebauen wurden inzwischen bebaut oder landwirtschaftlich genutzt ( Beispiel Berrenrather Börde mit seinen Kriegsaltlasten wie Giftgas / Habbelrath/ Glessen ), aufgeforstete Gebiete gingen an das Land NRW. Falls RWE nicht mehr belangt werden kann ( in den nächsten 80 – 100 Jahren ), haften die neue Besitzer.

– Beim Kohleabbau kommen Schwefel-und Eisenverbindungen mit Sauerstoff in Verbindung, die u.a. zu Sulfat oxidieren ( Pyritoxitation ), das neben Eisen in große Grundwasserflächen eindringt und diese für die Trinkwassergewinnung unbrauchbar macht. Mir liegt ein vom RWE in Auftrag gegebenes Gutachten der Uni Bochum vor, das mir RWE nach langem Drängen überließ. Das RWE untersagt es mir, dieses Gutachten weiter zu geben. Es liegt aber auch beim Umweltministerium ( Frau Lerho ) – Sie können es nach UIG dort anfordern. RWE versucht (darum geht es im Gutachten ) mit Kalkauftragung (Problem Kalkabbau !) im Tagebau den Pyritvorgang zu mindern .

Schauen Sie sich, um die ganze Dimension dieses Vorgangs zu erkennen, das Hintergrundpapier Braunkohle https://www.flussgebiete.nrw.de/system/files/atoms/files/hintergrundpapier_braunkohle_bwp2015_final.pdf(es muss aber schon in Gänze gelesen werden, sonst bringt es nichts ) an, ich verweise hierzu als Einstieg auf die Karte und nachfolgende Erläuterungen unter 2.2.2.3 Seite 12 .

Unter http://www.aachener-zeitung.de/lokales/juelich/gefaehrdet-deponie-aldenhovener-grundwasser-1.1703415 finden Sie ferner einen Bericht, der bereits vorhandene und kommende konkrete Auswirkungen dieses Prozesses für ein lokales Wasserwerk widerspiegelt ( „Sulfatwolke „) und die Angst vor dem Auseinderbrechen einer Deponie durch Erdbeben.
WICHTIG !
– Im Hintergrundpapier finden Sie auf den Seiten 29/30 bzw. 3.3.1.. das Zitat eines EuGH – Urteils bzw. die Anwendung des WRRL mit Blick auf das Verschlechterungsverbot . Zitat aus dem Urteil : „Das Verschlechterungsverbot ist nicht nur programmatischer Leitsatz………sondern auch bei der Beurteilung konkreter Vorhaben unmittelbar zu beachten; die Mitgliedsstaaten sind .. verpflichtet, die Genehmigung… zu versagen, wenn es eine Verschlechterung des Zustandes.. verursachen kann.“
Im Hintergrundpapier werden lediglich die Auswirkungen der „Sulfatwolke“ berücksichtigt. Die zuvor beschriebenen Altablagerungen und ein mehr an Sulfat durch mehr Tagebau werden jedoch zu der im Urteil beschrieben Verschlechterung führen. Somit wäre dem Urteil folgend eine weitere Genehmigung des Braunkohletagebaus zu versagen !! Der Hambach-Wald wäre gerettet !!

Siehe dazu auch :
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-urteil-c-461-13-wasserrahmenrichtlinie-verschlechterungsverbot-umweltschutz/

Auch Prof. Ekardt erwähnt dort auch Kohlekraftwerke und Folgen.

Das Ministerium , welches bewusst und oder wegen des Urteils? die Altablagerungen im Hintergrundpapier außen vor gelassen hat, erklärt hierzu lakonisch auf meine diesbezügliche Anfrage :

Sofern (zukünftig) andere Stoffe in signifikanten Größenordnungen auffällig werden würden, wären hierfür sowohl Ursachen zu ermitteln als auch geeignete Gegenmaßnahmen zu prüfen. Dies entspricht jedoch der üblichen Vorgehensweise im Umgang mit Altablagerungen nach den hierfür einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Im Klartext : Wir warten ab, bis in 80 bis 100 Jahren der Grundwasserspiegel steigt und wenn es dann Auffälligkeiten kommen sollte, schauen wir mal, was dann passiert ( Verlagerung in die nächsten Generationen). ).Anders gesagt: Wir nehmen billigend die Kontaminierung des Grundwassers in kauf.
Siehe auch Anhang Dr. Worms (nach mir die Sintflut ) diese Geisteshaltung herrscht wohl noch immer vor.

Derzeit wird mit Recht die Aufmerksamkeit auf die schlimmen Auswüchse in Hambach und Immerath usw. gerichtet. Warum kommt dies den Strategen beim RWE gelegen ? > siehe auch Titelstory Kölner Stadt-Anzeiger vom 17./18.März 2018
Es lenkt von einer Diskussion über einen Trinkwasserskandal ohne gleichen in Deutschland ab.

Der Klimawandel wird für künftige Generationen die Trinkwassersituation verschärfen. Eines der wichtigsten Trinkwassergebiete in Deutschland wird unabdingbar und zeitlich nicht zu fassen geschädigt sein. (Schon seit Jahren ist als Ausgleich dafür u.a. eine Talsperre im Naafbachtal ( Bergisches Land ) weiter im Planungsverfahren – siehe auch Buch „Verheizte Heimat „- – wieder werden Menschen vertrieben / Natur zerstört – mittelbare Auswirkung.)
Sollte hierfür ( Grundwasser in der Niederheinischen Bucht ) der Schadenverursacher bereits heute haftbar gemacht werden, würde es für ihn existentielle Folgen haben. Die RAG im Ruhrgebiet zahlt zum Beispiel m.W. ca. 6 Milliarden Euro für die Folgekosten ihres Tuns. Dieser Betrag ist durchaus als Referenzwert heranzuziehen. Nicht zu vergessen, dass RWE statt die Zeche seines Wirkens, wie hier beschrieben , zu bezahlen, für die Bereitstellung von Kraftwerken bzw. deren Abschalten kassiert / kassieren will .

Zynisch wird die Sache im Rheinland dadurch, dass RWE bereits in das Geschäft mit Trinkwasser eingestiegen ist.Der Verursacher der Verknappung verdient an dieser ( Marktwirtschaft der hässlichen Art )! Fragen Sie mal Frau Sigrun Franzen vom“Berliner Wassertisch“: Kleine und ( Berlin ) große Wasserwerke wurden vom RWE über den Tisch gezogen ( vereint mit will fertigen Politikern – im RWE-Netzwerk – z.B.Beiräte ) Soviel zu Zusammenhängen. Das gesamte hier in Auszügen dargestellte Problem, die erforderlichen Maßnahmen , deren Kosten und die sich anschließenden Haftungsfragen können nur in einem wirklich unabhängigen Gutachten festgestellt werden.

Wir sollten alles daran setzen, dass der Ausstieg keine Folgen hinterlässt, für die kommende Generationen im doppelten Sinn bezahlen müssen. Folgendes könnte in ein paar Jahren auch bei uns passieren:

„Wo die Not besonders groß ist, greift oftmals der Handel mit Wasser um sich. Wasser rückt immer mehr in den Fokus internationaler Unternehmen. Die Tendenz, diese knappe Ressource zu privatisieren, nimmt zu. In seiner Enzyklika „Laudati si“ formuliert Papst Franziskus klar: “ Der Zugang zu sicherem Trinkwasser ist ein grundlegendes, fundamentales und allgemeines Menschenrecht:“ Soweit die „Heiligen Worte“.

Dieses Menschenrecht wird im Rheinland absehbar mit Füßen getreten.

Das zu Ihrer Information.

Mit freundlichen Grüßen

Wilhelm Robertz

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Zitat aus der Zeitschrift „Tagebau“ – Artikel von RWE-Mitarbeitern:
„Im Rahmen der Fundamentauslegung ( der Kalksiloanlage ) musste zudem die am Standort vorliegende Erdbebenzone 1 ( Intensität VII, Erdbebenstärke 5- bis 6 auf der Richterskala ) berücksichtigt werden. Um den Stahlbau für die geplanten großen Siloinhalte genau dimensonieren zu können, wurde die Baugrundbeschaffenheit durch Messungen der Abteilung für Erdbebengeologie der Universität Köln ermittelt.“
Das bedeutet und ist zynisch: Um das teure Silo zu schützen , wurde dessen Erdbebensicherheit durch Fachleute beurteilt ( damit wurde auch nochmals bestätigt, dass RWE sehr wohl bekannt ist, dass schwere Erdbeben möglich sind ).
Im Gegensatz dazu erfolgte keine solche Untersuchung bei den Deponien der toxischen Kraftwerksreststoffe ( „Stress-Test “ ) . Offenbar geht der Schutz von Maschinen vor dem Schutz der Menschen.
Wenn die Deponiekörper bei Erdbeben auseinander brechen, gelangen die darin vorhandenen Schadstoffe unwiederbringlich im Grundwasser ( auch ein Versagen der Genehmigungsbehörde ). Die hinterlegte Sicherheitsleistung von 50 Mill. Euro ist von daher ohne Prüfung weiterer sicherheitsrelevanter Umstände ( Nachsorge nach Deponieverordnung  ) fragwürdig.
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