19. April 1997

Leserbrief von Susanne Kaiser. Die nach nach Bundesberggesetz vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll die Auswirkungen des Tagebaus auf die Menschen, Tiere und Pflanzen des betroffenen Gebietes prüfen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wurde jedoch von Rheinbraun aber nicht durchgeführt … im Merzenicher Erbwald und anderen Bereichen der ehemaligen Bürgewälder (Hambacher Forst) … werden viele … ökologisch besonders wertvolle alte Eichen- und Buchenbestände … von Rheinbraun gefällt … um die Umweltverträglichkeitsprüfung zu beeinflussen? Jedem normalen Durchschnittsbürger ist es unter Strafandrohung untersagt, einen Baum ab 70 Zentimeter Umfang ohne Sondergenehmigung zu fällen. Für Rheinbraun gelten diese Gesetze nicht …

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