17. März 1998

Das Umweltministerium lehnt die Beschwerde der Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der Autobahn A4 gegen die Erweiterung der Kraftwerks Niederaußem um weitere 1000MW ab. Das Umweltministerium zieht sich in seiner Begründung auf die Bundesimmissionschutzverordnung BImSchV zurück. Die BImSchV ist aber letzlich veraltet, da keine realen Wetterbedingungen (Inversionswetterlagen, usw.) einfließen. Hier geht es vereinfacht nur um die Schornsteinhöhe und um Radien um diese Schornsteine herum. Letztlich ist nach der BImSchV fast alles genehmigungsfähig. Man muss nur den Schornstein hoch genug bauen …
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