Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Klage gegen die Autobahn A4 Verlegung ab und erlaubt damit auch den weiteren Aufschluss des Tagebaus Hambach und die Vernichtung des Hambacher Forstes. Für die Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der Autobahn A4 gibt Hubert Frambach folgende Stellungnahme ab: „Auch im zweiten großen Prozess konnten wir unser satzungsgemäßes Ziel, die Verhinderung der A4 an den Ortsrand von Buir, leider nicht erreichen. Dies ist umso enttäuschender, da es zumindest für eine für Menschen und Natur verträglichere Variante viele überzeugende Argumente gab. Leider haben die Profitgier des Bergbautreibenden, die Passivität der meisten politisch Verantwortlichen und schließlich sogar die Ignoranz der Gerichte dafür gesorgt, dass sich jetzt nur einen Steinwurf von der Wohnbebauung entfernt der technologische Wahnsinn aus „gebündelten Verkehrswegen“ und unkalkulierbarem Tagebau-Risiko breit macht. Es war, ist und bleibt uns unverständlich, dass es in diesem Lande noch möglich ist, dass letztlich Menschen anderen Menschen ihre Lebensqualität absprechen dürfen und eine Zukunft voller Gefahren und Risiken schicken können. Wir appellieren an alle, die wider besseres Wissen und trotz neuer Erkenntnisse an der alten Plänen festhalten wollen, nun wenigstens noch die finalen Abbaugrenzen zugunsten der Buirer Bevölkerung zu ändern.
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