11. Februar 1995

Stellungnahme zum Rahmenbetriebsplanverfahren des Tagebau Hambach I:
Kernaussage:
– Der Antrag auf Zulassung des Verfahrens liegt nach der letzten Änderung des Bundesberggesetzes. Daher muß im Rahmen des Betriebsplanverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
– Für den Hambacher Forst wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine Bestandsaufnahme des vorhandenen Waldbestandes durchgeführt.




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