Berufungsverfahren zum Tagebau Hambach I:
Klagevertrag zwischen der Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der Autobahn A4 und dem BUND NRW. Die Bürgerinitiativen übernehmen 100% der Kosten, da der BUND nicht bereit ist sich finanziell zu beteiligen. Die sehr hohen Kosten werden durch einen kleinen Kreis der Mitglieder der Bürgerinitiativen getragen.
Ausgangspunkt unserer 1997er Kalkulation waren Kosten in Höhe von x0.000,- für die erste Instanz. Die Klageverträge mit dem BUND NRW wurden am 24.02.1997 und am 16.12.1999 unterschrieben. Die Kosten mussten KOMPLETT von den Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der Autobahn A4 übernommen werden.
Der BUND-NRW klagt mit Finanzierung und Unterstützung der Bürgerinitiativen. Die Klage wurde zwar am 10.11.1999 bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Aachen abgewiesen, entgegen der Rechtsauffassung des Bergamtes Düren und der Rheinbraun AG erklärte das Gericht die Klage jedoch für zulässig. Zur Zeit läuft der Berufungsantrag beim Oberverwaltungsgericht Münster.
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