Informationspakete und Argumente:
Mit Schreiben vom 26.02.98 hat die Firma Rheinbraun AG beim Landesoberbergamt (LOBA) einen Antrag auf die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen und Ableiten von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Hambach gestellt. Danach wird für den Zeitraum 2000 bis 2020 eine Grundwasserentnahme von bis zu 450 Mio. m³/a aus den Grundwasserleitern 16 bis 07 beantragt. Das bisherige Wasserrecht gemäß Erlaubnisbescheid vom 20.12.84 ist bis zum 31.12.99 befristet. Danach ist für die Entwässerung des Tagebaus Hambach eine Grundwasserentnahme von 600 Mio. m³/a bis in die Grundwasserleiter der Unterflözgruppe hinein genehmigt. Die durch den Grundwassereinbruch im November 1997 (Hambacher Leck) erstmals notwendig gewordenen zusätzlichen Entwässerungen der Unterflözgruppe, werden in einem separaten Wasserrechtsverfahren behandelt. Das Hambacher Leck ist also nicht Gegenstand der ursprünglichen wasserrechtlichen Erlaubnis bis Ende 1999.
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