03. November 1997

Flugblatt: A4 und Hambach vor Gericht !
Zur Erinnerung:
Im Jahre 1978 wurde mit dem Aufschluß des Braunkohlentagebaus Hambach begonnen. Seitdem entsteht zwischen Bergheim, Jülich und Buir das „größte Loch der Welt“: Auf einer Fläche von 85 Quadratkilometern dringen die Bagger in Tiefen von über 450 Metern vor, um Braunkohle zu fördern. Die Auswirkungen sind gewaltig, und dies, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Die Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der A4 und der BUND-NRW (Bund für Umwelt und Naturschutz) haben deshalb im Jahre 1996 Klage gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplanes zur Fortführung des Tagebaus bis zum Jahre 2020 erhoben.
A 4-Verlegung überflüssig:
Schon heute wird den Menschen der Braunkohlenregion ein enormes Sonderopfer abverlangt: Die tagebaubedingten Staubemissionen führen zu unerträglichen Zuständen, Tausende wurden umgesiedelt, die traditionelle Kulturlandschaft verschwindet. Doch es soll noch schlimmer kommen: Manheim, Morschenich und unser Hambacher Forst sollen abgebaggert werden. Arnoldsweiler, Merzenich und Buir werden dem Verkehrschaos erliegen, wenn die Autobahn Köln-Aachen (A4) nach der heutigen Planung auf sechs Spuren erweitert und direkt an Buir vorbeigeführt wird. Denn die Bahnlinie wird gleichzeitig für neue Hochgeschwindigkeitszüge, die S-Bahn und den Güterverkehr erweitert; die Hambach-Kohlebahn kommt noch dazu. Der Tagebau wird direkt vor dieser neuen „Bündelung der Verkehrswege“ enden. Also direkt vor den ersten Häusern von Buir.
Für die neue Trasse der A 4 soll kurzfristig das Linienbestimmungsverfahren durchgeführt werden. Und das, obwohl feststeht, daß der Landschaftsverband auf einer falschen Basis plant. Denn die Umweltverträglichkeitsstudie zur A 4-Verlegung enthält einen gravierenden Mangel: Die Null-Variante – also die Variante, wonach die A 4 an der jetzigen Stelle verbleibt und ggf. dort sechsspurig ausgebaut wird – wurde nicht berücksichtigt. Dies wird auch vom Rheinischen Autobahnamt bestätigt,
aber trotzdem nicht revidiert. Dieses rechtliche Defizit kann weitreichende Folgen für den weiteren Ablauf des Verfahrens haben. Um Fakten zu schaffen, soll die Verlegung der A 4 schnell erfolgen. Und dies ohne planungstechnische Notwendigkeit, da der Tagebau die Autobahn frühestens im Jahre 2017, unter
Berücksichtigung der Wirkungsgradsteigerungen erst 2036, erreichen würde !




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