03. Januar 1998

Ergänzungen der Aktionsgemeinschaft der Bürgerinitiativen gegen die Verlegung der Autobahn A4 zum Widerspruch gegen den Genehmigungsbescheid zum geplanten Block K in Niederaußem nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dem Genehmigungsbescheid wurde von uns mit dem Schreiben vom 07/12/’97 widersprochen. Mit Schreiben vom 16/12/’97 setzten Sie uns eine Frist, um unseren Widerspruch ergänzend zu begründen. Selbstverständlich halten wir alle Einwendungen der Erörterung und unsere vorangegangenen Schreiben aufrecht.
Wegen dieser Versäumnisse, die in erster Linie die Antragstellerin verschuldet hat, empfehlen wir Ihnen, die Antragstellerin aufzufordern, die notwendigen Unterlagen für eine genehmigungsfähige Anlage einzureichen, die dem Stand der Technik im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entspricht.

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